§ 15 Abs 1 lit f PersVGO
Personalvertretung 08.06.1994, A 14-PVAK/94
Eigenmächtigkeiten des Vors stellen eine gesetzwidrige Geschäftsführung des A dar. Dies ist ausnahmsweise nur dann nicht der Fall, wenn der Vors nicht für das PersVOrg, dem er angehört, sondern als „PersV“ oder bloß als Bed einschreitet. Wird Briefpapier mit einem Hinweis auf das PersVOrg verwendet, ist die Zuordnung als Personalvertretungshandlung gegeben.