Art 137 B-VG (Klagen; Wiederaufnahme des Verfahrens, keine neuen Tatsachen oder Beweismittel)
§ 35 VfGG (sinngemäße Anwendung der ZPO)
§ 538 Abs 1 ZPO (Nichtigkeits- und Wiederaufnahmsklage, Prüfung ob auf gesetzliche Anfechtungsgründe gestützt)
Art 137 B-VG (Klagen; Wiederaufnahme des Verfahrens, keine neuen Tatsachen oder Beweismittel)
§ 35 VfGG (sinngemäße Anwendung der ZPO)
§ 538 Abs 1 ZPO (Nichtigkeits- und Wiederaufnahmsklage, Prüfung ob auf gesetzliche Anfechtungsgründe gestützt)