§ 99 Abs 1 lit a StVO (Strafbestimmungen, Lenken eines Fahrzeuges in einem ua durch Alkohol beeinträchtigten Zustand)
§ 99 Abs 6 lit c StVO (Strafbestimmungen, Verwaltungsübertretung, keine, Tat nach Abs 2, 2b, 3 oder 4, gleichzeitige Verwirklichung gerichtlich strafbarer Handlung; Verwaltungsübertretung nach Abs 1 lit a, Ausschluss der nur subsidiären verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit, Verstoß gegen Doppelbestrafungsverbot)