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VfGH 26. 9. 1996, G 59/96 (NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ)

JudikaturNATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZZfV 1997/1176ZfV 1997, 416

§ 50 Abs 6 Bgld NSchG (Bewilligung nach dem Gesetz, Versagung ohne Durchführung einer Verhandlung; Widerspruch zum Landesraumordnungsplan oder zum Flächenwidmungsplan; Beurteilung des Widerspruchs zum Flächenwidmungsplan ist Vollziehung von Raumordnungsrecht)

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