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VfGH 5. 12. 1996, G 9/96 (MENSCHENRECHTSKONVENTION, 7. ZP ART 4)

JudikaturMENSCHENRECHTSKONVENTION, 7. ZP ART 4ZfV 1997/1175ZfV 1997, 416

Verletzung (Gesetz)

VfGH 05.12.1996, G 9/96

Ungültigkeit des Vorbehaltes der Republik Österr zum Doppelbestrafungsverbot mangels erschöpfender Beschreibung der mit Art 4 nicht im Einklang stehenden Gesetze. Verstoß gegen Doppelbestrafungsverbot durch ausdrückl Ausschluss einer gegenüber strafgerichtl Verfolgung nur subsidiären verwstrafrechtl Verantwortlichkeit für Lenken eines Fahrzeuges in durch Alkohol beeinträchtigtem Zustand durch § 99 Abs 6 lit c StVO.

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