Verletzung (Gesetz)
VfGH 05.12.1996, G 9/96
Ungültigkeit des Vorbehaltes der Republik Österr zum Doppelbestrafungsverbot mangels erschöpfender Beschreibung der mit Art 4 nicht im Einklang stehenden Gesetze. Verstoß gegen Doppelbestrafungsverbot durch ausdrückl Ausschluss einer gegenüber strafgerichtl Verfolgung nur subsidiären verwstrafrechtl Verantwortlichkeit für Lenken eines Fahrzeuges in durch Alkohol beeinträchtigtem Zustand durch § 99 Abs 6 lit c StVO.