§ 63 Abs 5 AVG (Berufung, Frist von zwei Wochen, Parteiengehör auch bei Zurückweisung wegen Verspätung)
VwGH 23.04.1996, 95/11/0393
Im Falle der mit Beschw an den VwGH bekämpften Zurückw einer Berufung wegen Verspätung geht es jedenfalls zu Lasten der Beh, wenn sie die auf ihre Annahme gestützte Zurückw ohne vorherige Gewährung des Parteiengehörs zur Frage der Rechtzeitigkeit ausspricht (vgl die bei Hauer/Leukauf, Handbuch des österr VerwVerf4 auf S 499 unter Nr 25 und auf S 537 unter Nr 50 dokumentierte Rsp). Gleiches hat zu gelten, wenn eine Partei die Nichterledigung eines A mit DevolutionsA rügt, die OberBeh jedoch davon ausgeht, dass eine Erledigung bereits erfolgt ist und der Partei zugestellt wurde, ohne dazu Parteiengehör gewährt zu haben. Aufhebung wegen Verletzung von VerfVorschriften.