§ 10 Abs 1 AVG (Vertreter einer Verfahrenspartei; Eigenständigkeit des Vollstreckungsverfahrens, neue Vollmacht erforderlich)
§ 9 Abs 1 ZustellG (Zustellbevollmächtigter, keiner; Rechtsunwirksamkeit der Zustellung an ihn auch bei tatsächlichem Zukommen an Partei)