- AVG (Prozesshandlung; Erklärung, Zusage des Bewilligungswerbers zur Kenntnis zu nehmen; keine Zurückziehung der Berufung)
§ 63 Abs 4 AVG (Berufung, Zurückziehung)
§ 23 Abs 1 Nö BauO (Vorbauten über die seitliche Baufluchtlinie, Genehmigung; Erker, Balkone, Dachvorsprünge, Schutzdächer über Eingängen; über hintere Baufluchtlinie weiters Veranden, Terrassen; Terrasse über seitliche Baufluchtlinie nicht konsensfähig)