§ 51a VStG (Verfahrenshilfe, Voraussetzungen, keine im Hinblick auf mögliche Konsequenzen - hier Erlassung eines Aufenthaltsverbotes - der Bestrafung; „im Interesse der Verwaltungsrechtspflege, vor allem im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung“, keine bei bloßen Verweis auf § 82 Abs 2 FrG )
VwGH 22.05.1996, 96/21/0327, 0329