§ 31 Abs 1 VStG (Verfolgungsverjährung, keine, Verfolgungshandlung innerhalb Verjährungsfrist, die sich auf alle die Tat betreffenden Sachverhaltselemente bezieht; wenn Tatort Sitz der Unternehmensleitung, dann ist Angabe des Filialbetriebes kein notwendiges Tatbestandselement)
VwGH 23.04.1996, 96/11/0072