§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerderecht; Verbrauch durch Einbringung einer Beschwerde; Unzulässigkeit der Einbringung einer weiteren Beschwerde durch Abtretung seitens des VfGH)
VwGH, 10.05.1996, 96/02/0181, 0182
Die Bfin hat gegen die oben genannten am 16. 11. 1995 Beschw beim VwGH eingebracht. Sie hat diese B überdies mit Beschw beim VfGH bekämpft. Mit Beschluss vom 27.02.1996 hat der VfGH die Behandlung dieser Beschw abgelehnt und sie gleichzeitig dem VwGH zur E abgetreten.