§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Vorlage eines falschen Bescheides; Verwechslung des angefochtenen mit einem anderen, gleich datierten und dieselbe Geschäftszahl tragenden Bescheid durch Kanzleikraft des Rechtsvertreters; keine Verletzung der Überwachungspflicht des Rechtsvertreters)
VwGH 12.12.1995, 95/08/0318