§ 36 Abs 2 Oö StrG (Enteignung; Notwendigkeit, Gegenstand und Umfang; Verweis auf das EisbEntG 1954; Gutachtenskosten; Gutachten nicht für Enteignungsverfahren, sondern für Straßenbauverfahren; § 44 EisbEG auf das Straßenbauverfahren nicht anzuwenden)