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VfGH 12. 6. 1996, G 1300/95 (EIGENTUM)

JudikaturEIGENTUMZfV 1997/799ZfV 1997, 281

Keine Verletzung (Gesetz)

VfGH 12.06.1996, G 1300/95

„Überleitung“ der Bediensteten des Bundesamtes für Zivilluftfahrt in Bedienstete der Austro Control GmbH (Art I § 7 Abs 1 ACG) im öffentl Interesse und entspr dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (s Dienstrecht).

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