§ 4 Abs 1 VVG (vertretbare Leistung, Nichterfüllung; Bewerkstelligung nach vorheriger Androhung auf Gefahr und Kosten des Verpflichteten; Vollstreckungsverfügung; Konkretisierung der Leistung, sofern Titelbescheid Wahlmöglichkeit enthält)
VwGH 27.02.1996, 95/05/0138