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VwGH 7. 3. 1996, 96/09/0015 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1997/787ZfV 1997, 277

§ 69 Abs 2 AVG (Antrag auf Wiederaufnahme; fehlende Angaben zu Rechtzeitigkeit kein Formgebrechen)

VwGH 07.03.1996, 96/09/0015

Der VwGH kann nicht finden, dass durch die Verwendung des Wortes „jetzt“ die Rechtzeitigkeit des A offensichtl gewesen wäre. Abw.

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