§ 58 f AVG (Bescheid, ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid; Bescheidcharakter einer behördlichen Erledigung, normativer Gehalt nicht zweifelsfrei erkennbar, Bescheidbezeichnung diesfalls unverzichtbar)
VwGH 09.11.1995, 94/18/0725
Die Erledigung der BH lautet: