§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Hinderung durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis an Fristwahrung, kein Verschulden oder nur minderer Grad des Versehens; Irrtum aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse)
§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Hinderung durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis an Fristwahrung, kein Verschulden oder nur minderer Grad des Versehens; Irrtum aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse)