§ 43 Abs 7 VwGG (Schreib- und Rechenfehler, Berichtigung; keine, Abänderung einer Kostenentscheidung)
VwGH 28.02.1996, 96/12/0012, 0015
Die Kostenentscheidungen beruhen nicht etwa auf einem Versehen, sondern entspr vielmehr dem Entscheidungswillen des VwGH. Für die angestrebte „Richtigstellung“ der Kostenentscheidungen (die in Wahrheit auf eine Abänd dieser Kostenentscheidungen hinausliefe) mangelt es vielmehr an einer ges Grundlage.