§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerde, Legitimation keine; keine Parteistellung im Verwaltungsverfahren; Erwerb der Parteistellung durch Erhebung von Einwendungen, Unterlassung von Einwendungen; § 29 AWG )
§ 29 Abs 4 AWG (Anlage gemäß § 29 , Antrag, Kundmachung; sechs Wochen Frist zur Erhebung von Einwendungen)