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VwGH 23. 2. 1996, 95/02/0588 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 1997/702ZfV 1997, 259

§ 5 Abs 1 StVO (Beeinträchtigung durch Alkohol)

§ 5 Abs 3 StVO (Untersuchung der Atemluft, Alkomat; auch ein nach mehreren Proben erzieltes gültiges Ergebnis ist Beweismittel, einziges Beweismittel zur Entkräftung ist Untersuchung des Blutalkoholwertes, Motive für Unterlassung nicht entscheidend)

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