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VwGH 22. 2. 1996, 96/11/0003 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 1997/691ZfV 1997, 256

§ 64a Abs 2 KFG (Nachschulung, schwerer Verstoß während Probezeit; Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um 20 - hier 35 - km/h; rechtskräftige Bestrafung, Bindungswirkung)

VwGH 22.02.1996, 96/11/0003

Die bel Beh ging bei der Anordnung der Nachschulung, gestützt auf die in Rechtskraft erwachsene Strafverfügung davon aus, dass der Bf mit einem näher bezeichneten PKW die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 35 km/h überschritten habe.

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