§ 81 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlage, Änderung, Wahrung der in § 74 Abs 2 genannten Interessen, erforderliche Genehmigung; Gastgewerbebetriebsanlage, mit Genehmigungsbescheid festgesetzte Betriebszeit, Änderung, keine gleichzeitige Änderung des Umfanges und der Betriebsweise, keine Ermächtigung durch § 81 )
VwGH 19.03.1996, 95/04/0115