§ 39 Abs 2 GewO idF Nov 1992 (Gewerberechtlicher Geschäftsführer und Pächter, Voraussetzungen, „in der Lage, sich im Betrieb entsprechend zu betätigen“, unbestimmter Gesetzesbegriff, Auslegung, Bedachtnahme auf Abs 1 und 6, Sicherstellung der gesetzmäßigen Gewerbeausübung; weitere Tätigkeit als gewerberechtlicher Geschäftsführer, Inhaber eines Zahntechnikergewerbes)
VwGH 06.11.1995, 94/04/0057