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VwGH 27. 6. 1995, 94/20/0859, 0860 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1997/624ZfV 1997, 239

§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Verfolgungsgefahr; Gruppenverfolgung; assyrische Christen in der Türkei)

VwGH 27.06.1995, 94/20/0859, 0860

Der bel Beh ist zwar zuzugestehen, dass die von den Bf geschilderten, konkret gegen sie gerichteten Vorfälle allein ihrer Intensität nach noch keine Asylrelevanz iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 aufweisen, doch ist im vorl Fall zu bedenken, dass beide Bf mit ausr Deutlichkeit bereits im erstinstanzl Verf darauf verwiesen haben, dass diese konkret gegen sie selbst gerichteten Vorfälle Teil einer gegen die gesamte Gruppe der assyrischen Christen gerichteten Säuberungs- und Ausrottungspolitik der Türkei sei. Die Auffassung der bel Beh, den Behauptungen der Bf könne insges nicht entnommen werden, dass sie konkrete Verfolgung in ihrem Heimatland zu befürchten gehabt hätten, kann daher nicht geteilt werden. Die Annahme einer derartigen Befürchtung setzt näml keineswegs voraus, dass die Bf vor ihrer Ausreise eine individuell gegen sie gerichtete Verfolgung bereits erlitten hätten oder ihnen zumindest eine solche bereits konkret angedroht worden wäre. Vielmehr weisen die Bf zutr darauf hin, dass es im Fall der Richtigkeit ihrer Behauptungen über das Vorliegen einer systematischen Gruppenverfolgung nicht zumutbar gewesen wäre, sich den auch von ihnen persönl zu erwartenden Repressionshandlungen nicht rechtzeitig durch Flucht zu entziehen.

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