§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Verfolgungsgefahr; ehemaliges PKK-Mitglied; wirksamer Schutz vor Dritten)
VwGH 27.06.1995, 94/20/0836
Insoweit die bel Beh das Vorbringen des Bf, eine mögl Verfolgung eines „ehemaligen PKK-Mitgliedes“ durch die PKK selbst sei dem türkischen Staat zuzurechnen und damit asylrelevant, als nicht nachvollziehbar abtut, ist ihr vorzuhalten, dass der Bf gerade mit diesem Umstand geltend gemacht hat, die türkischen Beh würden „interne Kämpfe“ oder Racheaktionen dieser - verbotenen - Organisation absichtl nicht hintanhalten oder ahnden. Bietet aber der Staat vor einer von Dritten ausgehenden Verfolgung keinen wirksamen Schutz, sei es, dass er hiezu nicht in der Lage ist, sei es, dass er hiezu nicht gewillt ist, kann diese von Dritten ausgehende Verfolgungsgefahr dem Staat zugerechnet werden und damit Asylrelevanz haben.