§ 43 Abs 2 BDG (allgemeine Dienstpflichten, Erhaltung des Vertrauens der Allgemeinheit; weder öffentliche Begehung noch Bekanntwerden in Öffentlichkeit ist Tatbestandsmerkmal)
§ 123 BDG (Einleitungsbeschluss; Begründung des Verdachtes einer Dienstpflichtverletzung, Begrenzung des Gegenstandes des Verfahrens)