§ 38 Abs 1 Krnt DienstrechtsG (Versetzung, Zuweisung zu dauernden Dienstleitung zu einer anderen Dienststelle; Begriff, konkrete neue Verwendung)
§ 38 Abs 1 Krnt DienstrechtsG (Versetzung, Zuweisung zu dauernden Dienstleitung zu einer anderen Dienststelle; Begriff, konkrete neue Verwendung)