§ 30a Abs 1 Z 3 GehG (Leiterzulage; Rechtsanspruch des Beamten bei Erfüllung der Tatbestandserfordernisse)
VwGH 27.03.1996, 95/12/0118
Die bel Beh verkennt offensichtl die Rechtsnatur des Besoldungsrechtes und der Leiterzulage, wenn sie von einer „Gewährung“ dieser Zulage ausgeht. Es handelt sich dabei vielmehr um einen Rechtsanspruch des Beamten, der aber nur dann gegeben ist, wenn die im G enthaltenen Tatbestandserfordernisse erfüllt sind. Die rechtsstaatl Vollziehung dieser ges Best im Einzelfall hat die Durchführung eines ordnungsgem Dienstrechtsverf zur Voraussetzung, im Zuge dessen der maßgebende Sachverhalt zu ermitteln sowie festzustellen und die Bemessung vorzunehmen ist. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.