§ 172 Abs 6 BergG (Übertragung/Übernahme von Grundstücken ins Eigentum, Bescheid, Abspruch über Entschädigung, Anrufung des Bezirksgerichtes, sukzessive Kompetenz, Zuständigkeit VwGH, keine)
§ 182 Abs 1 BergG (Beendigung der Bergbautätigkeit, Sicherung der Oberflächennutzung, geeignete Maßnahmen durch Bergbauberechtigten; keine Antragstellung des Grundeigentümers)