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VwGH 14. 12. 1995, 94/19/1174 (AUSKUNFTSPFLICHT)

JudikaturAUSKUNFTSPFLICHTZfV 1997/524ZfV 1997, 206

§ 1 AuskunftspflichtG (Auskunftspflicht der Bundesorgane, Wahrung der Amtsverschwiegenheit und keine Beeinträchtigung der übrigen Aufgaben durch Auskunftserteilung; keine Auskunftspflicht der Organe der Gerichtsbarkeit, nur Verwaltungsorgane; keine Auskunftspflicht der Justizverwaltungsorgane über richterliche Tätigkeit)

§ 4 AuskunftspflichtG (Bescheiderlassung über Antrag des Auskunftswerbers bei Nichterteilung der Auskunft)

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