§ 26 Abs 1 AZG (Aufzeichnungs- und Auskunftspflicht, Führung von Aufzeichnungen über geleistete Arbeitsstunden)
§ 37 AVG (Ermittlungsverfahren, Allgemeine Grundsätze, Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes, Mitwirkungspflicht)
§ 33 Abs 2 VStG (Beschuldigter, Antwortzwang, keiner; Nichtbeantwortung von Fragen unterliegt Beweiswürdigung)