§ 29 Abs 4 AWG (Anlage gemäß § 29 , Antrag, Kundmachung; sechs Wochen Frist zur Erhebung von Einwendungen)
§ 29 Abs 5 Z 6 AWG (ebenso; Parteistellung; Nachbarn, die innerhalb sechs Wochen begründete schriftliche Einwendungen erhoben)
§ 75 Abs 2 GewO 1973 (Nachbar, Begriff