§ 18 Abs 1 FrG (Aufenthaltsverbot, Gefährdung der öffentlichen Ordnung; Erfüllung des Tatbestandes der Abs 2 Z 7, unberechtigter Aufenthalt im Bundesgebiet)
§ 18 Abs 2 Z 7 FrG (Aufenthaltsverbot, bestimmte Tatsache, kein Nachweis der Mittel zum Unterhalt; „Notfalls“-Unterstützung durch Schwester)