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VwGH 18. 10. 1995, 95/21/0183 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1997/205ZfV 1997, 89

§ 18 Abs 2 Z 8 FrG (Aufenthaltsverbot, bestimmte Tatsache, Betretung bei der „Schwarzarbeit“, einmalige Betretung ausreichend)

§ 21 FrG (Gültigkeitsdauer des Aufenthaltsverbotes, in bestimmten Fällen unbefristet, sonst Höchstdauer von 10 Jahren, Bedachtnahme auf die für die Erlassung maßgeblichen Umstände)

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