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VfGH 11. 10. 1995, G 283/94, 16/95 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1996/2141ZfV 1996, 786

Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Individualantrag, Begehren, Umfang, kein völlig veränderter Inhalt des verbleibenden Teiles, Erfassung aller in untrennbarem Zusammenhang stehenden Bestimmungen; zu weiter Anfechtungsumfang, Beseitigung von Rechtsvorschriften, die andere Personenkreise erfassen)

§ 9 Abs 1 Z 1 GehG (Vorrückung, Aufschub durch Einleitung eines Disziplinarverfahrens)

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