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VwGH 6. 9. 1995, 95/12/0121 (HOCHSCHULWESEN)

JudikaturHOCHSCHULWESENZfV 1996/1918ZfV 1996, 739

§ 3 Abs 1 Z 1 StudFG (Geltungsbereich, österreichische Staatsbürger, die ordentliche Hörer an österreichischen Universitäten sind)

§ 6 Z 2 StudFG (Voraussetzung für Gewährung, dass der Studierende noch kein Studium oder gleichwertige Ausbildung absolviert hat; gleichwertige Ausbildung in Form eines ausländischen Studiums erst bei voller Gleichwertigkeit iSd § 40 AHStG )

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