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VwGH 19. 1. 1995, 94/09/0209 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 1996/1665ZfV 1996, 625

§ 51e VStG (öffentliche mündliche Verhandlung; Notwendigkeit der Durchführung)

VwGH 19.01.1995, 94/09/0209

Kernstück der Neuregelung des VerwVerf durch Einführung der UVS war deren Verpflichtung zur Durchführung einer öff mündl Verhandlung. Gerade dadurch sollte der Anforderung des Art 6 Abs 1 EMRK entsprochen werden, dass über die Stichhaltigkeit eine strafrechtl Anklage in einem öff Verfahren entschieden werden muss.

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