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VwGH 19. 1. 1995, 94/09/0224 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 1996/1666ZfV 1996, 626

§ 51 Abs 6 VStG (Verbot der reformatio in peius; prozentuell größere Ausschöpfung des Strafrahmens bei Anwendung eines für Beschuldigten günstigeren Strafsatzes)

VwGH 19.01.1995, 94/09/0224

Der in 1. Inst eingeschrittene Mag ist von der Anwendbarkeit des 4. Strafsatzes (S 20.000,- bis zu S 240.000,-) des § 28 Abs 1 Z 1 AuslBG ausgegangen und hat pro unberechtigt beschäftigten Ausl ausdrückl die „Mindeststrafe“ von S 20.000,- verhängt, wobei er - in Verletzung des Doppelverwertungsverbotes - die Vorstrafe des Bf sowohl als strafsatzerhöhend als auch als Erschwerungsgrund herangezogen hat.

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