§ 17 Abs 1 FrG (Ausweisung, nicht rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet, Bedachtnahme auf § 19 )
§ 19 FrG (Schutz des Privat- und Familienlebens, bei Eingriff in Privat- oder Familienleben ist Entzug der Aufenthaltsberechtigung nur zulässig, wenn zur Erreichung der in Art 8 Abs 2 MRK genannten Ziele dringend geboten)