§ 18 FrG (Aufenthaltsverbot)
§ 20 Abs 1 FrG (Unzulässigkeit eines Aufenthaltsverbotes, Auswirkungen auf Lebenssituation des Fremden und seiner Familie; Interessenabwägung; Eheschließung mit österreichischem Staatsbürger während unrechtmäßigem Aufenthalt; mehrere Bestrafungen wegen unrechtmäßigem Aufenthalt)