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VfGH 25. 9. 1995, B 1376, 1377/94 (GRUNDVERKEHRSRECHT)

JudikaturGRUNDVERKEHRSRECHTZfV 1996/796ZfV 1996, 297

§ 31 Abs 2 lit a Vlbg GVG 1993 (Übergangsbestimmung, Zuendeführen anhängiger Verfahren nach bisher geltenden Vorschriften; verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit)

VfGH 25.09.1995 B 1376, 1377/94

Der VwGH hat keine Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit der ÜbergangsBest des § 31 Abs 2 lit a Vlbg GVG 1993. Eine ges Anordnung, dass anh Verf (sofern sie keine Strafsachen betreffen) nach den bisher geltenden Vorschriften zu Ende zu führen sind, ist an sich verfassungsrechtl unbedenkl.

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