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VfGH 25. 9. 1995, B 1050/94 (GRUNDVERKEHRSRECHT)

JudikaturGRUNDVERKEHRSRECHTZfV 1996/797ZfV 1996, 297

§ 7 Abs 1 Vlbg GVG 1977 (Rechtserwerbe, Genehmigung, kein offenbares Überwiegen des Interesses an der bisherigen Nutzung gegenüber neuen Verwendung)

VfGH 25.09.1995, B 1050/94

Die Annahme der bel Beh, dass das Kaufgrundstück wahrscheinl nicht - wie vorgesehen - zunächst zur Kiesgewinnung und später als Badeteich verwendet werden könnte, ist keineswegs unvertretbar. Das Interesse an der bisherigen landwirtschaftl Nutzung konnte daher denkmögl als solches angesehen werden, das einer - unsicheren - anderen Nutzung iSd § 7 Abs 1 Vlbg GVG vorzuziehen ist. Das G verpflichtet die Beh - entgegen der Meinung der bf Gesellschaft - nicht, dem Grundstückskäufer Auflagen zu erteilen oder Fristen zu setzen. Ob die bf Gesellschaft allenfalls ihre wirtschaftl Interessen durch Abschluss eines Vertrages, der ihr das Vorkaufsrecht sichert, wahren könnte, ist vom VfGH in diesem Verfahren nicht zu erörtern. Abw.

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