§ 22 Abs 1 FrG (Durchsetzungsaufschub, Aufenthaltsverbot, Abschiebung nach Antragsabweisung, Verletzung im Recht auf Gewährung eines Durchsetzungsaufschubes, keines, nachträglicher Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses)
VwGH 17.11.1994, 93/18/0295
Der Bf ist - aufgrund des mit dem im InstZug ergangenen B der SDion erlassenen Aufenthaltsverbotes - am 24. 6. 1993 per Bahn in seinen Heimatstaat abgeschoben worden ist. Damit kann der Bf in dem von ihm geltend gemachten Recht auf Gewährung eines Durchsetzungsaufschubes nicht mehr verletzt sein, weil es für seine Rechtsstellung keinen Unterschied macht, ob der bekämpfte B aufrecht bleibt oder aufgehoben wird (VwGH Beschl 23.06.1994, 94/18/0240).