§ 31 Abs 1 ForstG (Entschädigungsanspruch des Waldeigentümers für vermögensrechtl Nachteile aus der Bannlegung)
§ 31 Abs 6 ForstG (Leistung der Entschädigung vom Begünstigten)
§ 31 Abs 7 ForstG (Festsetzung der Höhe der Entschädigung durch die Beh mit Bescheid auf Antrag; privatrechtl Entschädigungsvereinbarung schließt Zuständigkeit der VerwBeh nicht aus; Anwendung des § 22 Abs 1 EisbEG ist im ForstG nicht vorgesehen)