§ 94 Abs 1 Z 1 BDG (Dienstpflichtverletzung, Verjährung; Einleitung eines Disziplinarverfahrens 6 Monate ab Kenntnis der Disziplinarbehörde von Dienstpflichtverletzung)
VwGH 17.11.1994, 94/09/0112
Dem Bf ist zuzugeben, dass die Aufhebung des EinleitungsBeschl wegen der zuwenig konkreten Umschreibung der Tatvorwürfe erfolgt ist, und dass in einer derartigen Vorgangsweise die Gefahr der Umgehung der VerjährungsBest durch missbräuchl Verhalten der DiszBeh begründet liegt.