§ 46 Abs 1 VfGG (verneinender Kompetenzkonflikt; Voraussetzung, keine, Erschöpfung des Instanzenzuges)
VfGH 28.06.1995 K I-10/94
Ein A auf E eines verneinenden Kompetenzkonfliktes setzt nach § 46 VerfGG die Erschöpfung des Instanzenzuges nicht voraus, und unterbricht auch nicht ein anh Verf; der L-Agrarsenat beim Amt der TirLReg war daher nicht gehindert, über die Berufung gegen den - den A mangels Zust zurückw - B des Amtes der Tir LReg als AgrarBeh I. Inst zu entscheiden. Durch diese E wird die Zust des Amtes der Tir LReg als AgrarBeh I. Inst festgestellt und damit der Kompetenzkonflikt beendet. Die Rechtslage ist nunmehr so, als hätte das Amt der Tir LReg als AgrarBeh I. Inst seine Zust in der Sache nicht abgelehnt. Dass die SachE noch nicht ergangen ist, ist einer Ablehnung der Zust nicht gleichzuhalten (s dazu VfSlg 1992/13.087).