§ 33 VfGG (Wiedereinsetzung; keine näheren Regelungen über die Voraussetzungen)
§ 35 VfGG (verfassungsgerichtliches Verfahren; subsidiäre Anwendung der ZPO)
§ 146 Abs 1 ZPO (Wiedereinsetzung; unvorhergesehens oder unabwendbares Ereignis; Verschulden schadet nicht, sofern minderer Grad des Versehens; Verschulden des Rechtsanwalts der Partei zuzurechnen; Übertragung der Übermittlung eines Schriftsatzes an VfGH mittels Telefax an die in Kanzlei mithelfende Mutter des Beschwerdevertreters schließt minderen Grad des Versehens nicht aus)