§ 43 Abs 1 lit b StVO (Verkehrsverbote, zur Fernhaltung von Gefahren oder Belästigungen; Geschwindigkeitsbeschränkung auf Teilstück der B 130, Erforderlichkeit, besondere Unfallhäufigkeit)
§ 94f Abs 1 lit a Z 3 StVO (Erlassung einer Verordnung; Mitwirkung keine, keine spezifische Berührung der Interessen der Frächter und selbständig Erwerbstätigen, Gefahr im Verzug)