§§ 43 Abs 2a Z 1 StVO (Ausnahmen für Anrainer zum Ausgleich für Erschwernisse durch Verkehrsbeschränkungen; Kurzparkzonen; Bewilligung für die Benützung bestimmt bezeichneter Kurzparkzonen)
§§ 43 Abs 2a Z 1 StVO (Ausnahmen für Anrainer zum Ausgleich für Erschwernisse durch Verkehrsbeschränkungen; Kurzparkzonen; Bewilligung für die Benützung bestimmt bezeichneter Kurzparkzonen)